Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Damit wir alle wissen, woran wir sind: die Spielregeln für unsere Zusammenarbeit, verständlich formuliert.
Hinweis: Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen der successfactor GmbH und ihren Kunden bei Aufträgen rund um Webseiten, Webshops und Hosting. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot gehen diesen AGB vor.
01.Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte der successfactor GmbH (nachfolgend successfactor genannt) mit ihren Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern (nachfolgend Kundin genannt). Von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundin werden von successfactor nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot gehen diesen AGB vor.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen successfactor und der Kundin zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. E-Mail genügt der Schriftform.
1.3 Der genaue Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus Briefings und Projektverträgen und werden in Leistungsspezifikationen bzw. Leistungsbeschrieben geregelt. Erfolgen Briefings mündlich, bilden die darauf erstellten schriftlichen Bestätigungen im Einzelfall Grundlage der Arbeit von successfactor.
1.4 Eine erste Besprechung sowie eine Erstofferte ist für die Kundin kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich. Die weiteren Tätigkeiten von successfactor, namentlich das Ausarbeiten von Projektvorschlägen oder das Erstellen von weiteren Offerten, sind ohne ausdrückliche anderslautende Vereinbarung entgeltlich, worüber successfactor die Kundin im Voraus informiert.
1.5 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit der Kundin, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
02.Pflichten und Verantwortlichkeiten von successfactor
2.1 successfactor ist berechtigt, zur Realisierung von Aufgaben Dritte beizuziehen, wenn nicht wichtige Gründe eine Realisierung durch successfactor selbst erforderlich machen oder dies von der Kundin ausdrücklich gewünscht wird.
2.2 successfactor informiert die Kundin nach jeder Projektphase sowie auf Verlangen schriftlich über den Projektfortschritt und bei Vergütung nach Aufwand über das Verhältnis zwischen Arbeitsfortschritt und aufgelaufenen Kosten.
2.3 successfactor informiert die Kundin rechtzeitig über Schwierigkeiten, welche eine vertragsgemässe Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können. Bei ausserordentlichen Vorkommnissen informiert successfactor die Kundin unverzüglich.
2.4 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen successfactor, das von der Kundin beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch der Kundin gegen successfactor resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für die Kundin wichtige Termine nicht eingehalten werden können.
03.Pflichten der Kundin
3.1 Die Kundin entrichtet für die Leistungen, die successfactor im Einzelfall zu erbringen hat, die jeweils festgelegten Vergütungen.
3.2 Die Kundin stellt successfactor alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von successfactor sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt.
3.3 Die Kundin darf im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit successfactor erteilen.
3.4 Die Kundin hat successfactor rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf gesetzliche, behördliche oder andere Vorschriften aufmerksam zu machen, soweit diese für die Vertragserfüllung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Die Kundin übergibt successfactor rechtzeitig alle notwendigen Dokumente und Informationen.
04.Vergütung
4.1 Es gilt die im Auftrag und/oder Vertrag vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe von 5 % per annum erhoben.
4.2 Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsregelung: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Abnahme und Live-Schaltung.
4.3 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann successfactor der Kundin Teilzahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen.
4.4 Nicht im Honorar von successfactor inbegriffen und zusätzlich von der Kundin zu vergüten sind folgende Aufwendungen:
- Anfahrtsweg nach Aufwand
- Übernachtungs- und Verpflegungskosten im Falle einer Notwendigkeit, die durch die Kundin angeordnet wird
- Übersetzungsarbeiten
- Kosten von externen Plugins
- Individuelle Software, die mit ausdrücklicher Zustimmung der Kundin beschafft wird
- Sämtliche Leistungen Dritter, die mit ausdrücklicher Zustimmung der Kundin erfolgt sind
4.5 Falls die Kundin Aufträge, Arbeiten oder Planungen ausserhalb der laufenden Betreuung ändert oder abbricht, wird sie successfactor die anfallenden Kosten ersetzen, einschliesslich allfälliger Provisionen und Honorare, und successfactor von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
4.6 Bei Streichung oder massiver Kürzung des Auftragsvolumens ist die Kundin verpflichtet, vom ursprünglich vereinbarten Auftragsvolumen mindestens 35 % zu bezahlen.
05.Zusatzleistungen
5.1 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
5.2 Nach erfolgter Abnahme gewünschte Änderungen oder Erweiterungen werden separat in Rechnung gestellt.
5.3 Ein Recht auf Wandlung oder Minderung besteht erst, wenn die Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist.
06.Daten und Unterlagen
6.1 successfactor bewahrt für die Dauer der Zusammenarbeit sämtliche zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen benötigten Unterlagen mit der nötigen Sorgfalt auf.
6.2 Zur Herausgabe von Unterlagen und Daten zum Werk kann successfactor nur dann verpflichtet werden, wenn die Übertragung der damit verbundenen Rechte an den Auftraggeber entschädigt oder vorgängig vereinbart wurde. Die vom Auftraggeber eingebrachten Unterlagen und Daten sind diesem auf Verlangen jederzeit auszuliefern.
6.3 Alle Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von successfactor angefertigt werden, verbleiben bei successfactor. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann von der Kundin nicht gefordert werden.
6.4 Alle Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, welche für die Auftragserarbeitung benötigt und von der Kundin bereitgestellt werden, können auf Microsoft 365 gespeichert sein. successfactor stützt sich dabei auf die Sicherheit und den Datenschutz von Microsoft 365.
6.5 Kundendaten werden nur unter Einhaltung des schweizerischen Datenschutzgesetzes bearbeitet.
07.Geistiges Eigentum / Urheber- und Nutzungsrechte
7.1 Das geistige Eigentum, insbesondere an der Software, am Know-how sowie an den übrigen von successfactor geschaffenen Arbeitsergebnissen verbleibt in allen Fällen bei successfactor oder ihren Lizenzgebern, auch wenn successfactor ausnahmsweise den Source Code ausliefert oder die Kundin Applikationen nachträglich ändert. Der Quellcode wird auf Wunsch nach Projektabschluss übergeben. Bibliotheken, Frameworks und Standard-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen Dritter.
7.2 successfactor behält sich ausdrücklich das Recht auf Namensnennung sowie das Recht auf Veröffentlichung der erstellten Werke auf den eigenen Kanälen vor, sofern nicht anders vereinbart.
7.3 Für den Fall widerrechtlicher Nutzung der von successfactor geschaffenen Werke schuldet die Kundin eine Konventionalstrafe von CHF 20'000 pro Übertretung und Werk.
7.4 Die Nutzungsrechte an nicht realisierten Werken, welche aufwandbezogen entschädigt oder pauschal abgegolten wurden, verbleiben bei successfactor.
7.5 Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises erhält die Kundin ein nicht-ausschliessliches, übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks.
08.Diskretion
8.1 Allfällige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, welche die Parteien direkt oder indirekt im Rahmen ihrer Zusammenarbeit erfahren, sind geheim zu halten und weder zu verwerten noch Dritten bekanntzugeben oder zugänglich zu machen. Jede Partei kann die Informationen und Dokumente bezeichnen, die sie als vertraulich betrachtet.
8.2 Nicht unter die Geheimhaltungspflicht fallen Informationen und Kenntnisse, die allgemein bekannt und leicht zugänglich sind, der betroffenen Partei bereits bekannt waren oder ihr von Dritten in zulässiger Weise zugetragen worden sind.
8.3 Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch bei einer allfälligen Beendigung der Zusammenarbeit über die Dauer dieser Zusammenarbeit hinaus, solange ein schutzwürdiges Interesse besteht.
09.Termine
9.1 Die Parteien einigen sich auf Terminpläne oder einzelne Termine. Nur schriftlich zugesicherte Termine sind verbindlich. Solche verlängern sich angemessen, wenn:
- die Kundin die für die Ausführung benötigten Informationen nicht rechtzeitig bzw. vollständig bekannt gibt;
- die Kundin mit ihren Arbeiten oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn sie Zahlungsbedingungen nicht einhält;
- Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens von successfactor liegen, wie Naturereignisse, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen oder technische Probleme, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen, behördliche Massnahmen.
10.Abnahme
10.1 Die Parteien einigen sich über die Modalitäten der Ablieferung und der Abnahme.
10.2 Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat die Kundin die erbrachten Leistungen selbst zu prüfen. Ist ein funktionsfähiges System vereinbart, kann die Kundin von successfactor verlangen, dass ihr die vereinbarten Erfüllungskriterien demonstriert werden.
10.3 Ist ein Abnahmeverfahren vereinbart und verzögert sich dieses aus Gründen, die successfactor nicht zu vertreten hat, ist die Kundin ohne besondere Abrede gleichwohl zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.
10.4 Die Abnahme gilt als erfolgt, sofern die Kundin nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage Mängel schriftlich rügt.
11.Haftung
11.1 successfactor steht dafür ein, dass die übertragenen Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen ausgeführt werden bzw. dass die Arbeitsergebnisse die schriftlich zugesicherten Eigenschaften erfüllen.
11.2 Für Internetauftritte sowie Inhalte trägt die Kundin die alleinige Verantwortung. Handelt successfactor auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin, stellt die Kundin successfactor von allfälligen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.
11.3 successfactor haftet nicht für die in Werbemassnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen der Kundin, sowie nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit gelieferter Ideen, Konzepte und Entwürfe.
11.4 successfactor haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung wird beschränkt auf den einmaligen Ertrag aus dem jeweiligen Auftrag. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust oder Reputationsschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.Leistungen Dritter
12.1 Von successfactor eingeschaltete freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von successfactor. Die Kundin verpflichtet sich, diese Mitarbeitenden, die im Rahmen der Auftragsdurchführung von successfactor eingesetzt werden, in den auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monaten ohne Mitwirkung von successfactor weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
13.Salvatorische Klausel
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
14.Schriftlichkeit
14.1 Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit. E-Mail genügt der Schriftform.
15.Übertragung
15.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte oder an verbundene Unternehmen bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.
16.Gerichtsstand
16.1 Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Düdingen, Kanton Freiburg, Schweiz.
successfactor GmbH, Mai 2026
Fragen zu unseren AGB? Wir besprechen Vertragsdetails gerne individuell. Schreib uns an enableyour@successfactor.ch.